BVfK - Wochenendticker 3. März 2018

 kompetent - kritisch - konstruktiv

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Was haben Kriege und der Diesel-Skandal gemeinsam?

 

Diesel-Skandal vernichtet eine Milliarde.

 

Folgt Jürgen Resch dem Dieseldreck nach Osteuropa?

 

Die Schlacht ist geschlagen - jetzt von Wechsel-Panik profitieren!

 

BVfK-Blitzumfrage zum Verkauf von Diesel-Fahrzeugen in Deutschland.

 

BVfK-Digital: BVfK-Online-Shop -  BVfK-Verträge und Werbemittel jetzt sicher online kaufen

 

Ihr BVfK-Mitgliederbereich -  Der schnellste Weg zur BVfK-Rechtsabteilung

 

Neues aus der Rechtsabteilung: Bundesverwaltungsgericht: 

Grünes Licht für Diesel-Fahrverbote

 

Neue Darstellung: BVfK-Händlerqualität: Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK!.

 

BVfK-Terminkalender

21. - 25. März 2018 - 30. Techno-Classica

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag

5. - 6. Mai 2018 - Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

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BVfK-Kongress 2018: EARLY-BIRD: All inclusive für nur 159,-*

Verpassen Sie nicht, wenn am 5. Mai 2018 die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannenden Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen, für welches der Kapitän des BVfK-Schiffs wieder einmal den bestmöglichen Kurs steuern wird. Es gilt: Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Frühbucher erhalten für nur 159,- *  pro Person sämtliche Leistungen:  Kongressteilnahme, Feuerwerk, Dinner und Hotelübernachtung (excl. Frühstück).

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Zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress geht es hier >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018 , oder einfach auf die Grafik klicken.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

was haben Kriege und der Diesel-Skandal gemeinsam? Sie vernichten in relativ kurzer Zeit hohe Werte und schaffen damit die Voraussetzungen für konjunkturellen Aufschwung. Parallelen gibt es auch bei den Ursachen, wie den Nutznießern: Vorausgegangen sind meist politische Versäumnisse in Verbindung mit krimineller Energie und am Ende verdienen nicht diejenigen, die vorher ihr Hab und Gut verloren haben, sondern die mit Tatendrang, dem notwendigen Know-how und die in vielfältiger Hinsicht Flexiblen.

Durch diese Brille kann man die Politiker in Brüssel und Berlin, die Verantwortlichen in Wolfsburg, Ingolstadt und vermutlich ebenso in vielen anderen Brutstätten automobiler Ingenieurskunst und insbesondere auch die so genannten „Krieger“ der Deutschen Umwelthilfe (DUH) betrachten. Letztere missbrauchen nach Auffassung vieler kompetenter Beobachter, wie auch abgezockter Autohändler, eine Spezialität des deutschen Rechts, welche die Voraussetzung schafft, Autohändler wegen Banalitäten um zehntausende Euro zu erleichtern und so Millionenbeträge zu scheffeln.

Mit dieser Kriegskasse kann man sich Prozesse bis in die oberste Instanz leisten, die dann gemeinsam mit den von Winterkorn, Piech und Kollegen zu verantwortenden Manipulationen zur Folge haben, dass nach BVfK-Schätzung am gesamten Autobestand in Deutschland bisher eine Milliarde Euro an Wert vernichtet wurde. Diejenigen, die im Zusammenhang mit öffentlichen Themen wie Elb-Philharmonie, Berliner Flughafen oder anderen finanziellen Problemthemen eine Milliarde mehr oder weniger nicht schreckt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Wertverlust pro Fahrzeug bis zu 10.000 € betragen kann. Aber das wissen Kfz-Händler ja am besten. Wenn sie klug und flexibel sind, sind sie in den letzten zwei Jahren beim Ankauf von Dieselfahrzeugen auch eher vorsichtig gewesen und konnten ihre Verluste in Grenzen halten, möglicherweise sogar von der Situation profitieren.

Und genau das gilt es jetzt in den Vordergrund der Betrachtung zu stellen: Die Leipziger Richter haben gesprochen und damit ist die Schlacht geschlagen. Der derzeit dauergrinsende Jürgen Resch von der Umwelthilfe fühlt sich und die Gesundheit des Volkes als Sieger, was bei genauerer Betrachtung nicht ganz richtig, beziehungsweise Unsinn ist.

Richtig ist, dass die DUH, wie bereits erwähnt, seit vielen Jahren der Gewinner einer fragwürdigen Situation ist und möglicherweise läutet dieser Sieg sogar ihr Ende, zumindest den Schwund ihrer Bedeutung für den Kfz-Handel ein. Ein Ziel, an dem neben dem BVfK auch andere arbeiten. Allen voran übrigens alle Autohändler, welche die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß so korrekt machen, dass auch der letzte Erbsenzähler nichts mehr daran auszusetzen hat. Sie haben schließlich mit Hilfe hochbezahlter Anwälte und begleitet von schmerzhaften Abmahnkosten und Vertragsstrafen über Jahre gelernt, wo und in welcher Schriftgröße sie den Verbraucher bei welchem Angebot darüber aufklären müssen, was er sowieso schon überall nachlesen kann und im Übrigen auch nicht der Wirklichkeit entspricht.

Richten wir also unseren Blick nach vorne, schütteln den Staub von den Kleidern, vergessen Ärger und Verluste und sehen zu, dass wir beim Teil-Wiederaufbau von Auto-Deutschland nicht zu kurz kommen. Denn eines ist klar: Die Leipziger Richter haben in erfreulichem Umfang für Klarheit gesorgt und schaffen damit die Voraussetzungen für Planbarkeit bei der Bürger Mobilitätsentscheidungen.

Wenngleich nun vermutlich niemand beginnen wird, mit Linienbussen und Straßenbahnen zu handeln, bleibt wohl einen Großteil des heutigen Kfz Marktes von 3,5 Millionen Neuwagen und 7,5 Millionen Gebrauchtwagen pro Jahr übrig, Den es gilt gewinnträchtig anzugreifen. In den Mittelpunkt rücken nurmehr alle Fahrzeuge, die von den möglicherweise niemals stattfindenden Fahrverboten nicht betroffen sein dürften, sowie solche die man durch Nachrüstungen davor bewahren kann. Alle anderen wandern bereits seit einiger Zeit u.A. Richtung Osteuropa und verlagern den Dreck jenseits unserer Grenzen. Gut, dass bei uns auch der Wind vorrangig von West nach Ost weht. Vielleicht trägt der ja auch DUH-Chef Resch irgendwann nach Polen oder in die Ukraine, denn da gibt es ja für ihn sicherlich eine Menge Arbeit.

Wir können dann nur hoffen, dass Sie, verehrte BVfK-Mitglieder, nurmehr reichlich von der Dynamik der medienerzeugten Wechsel-Panik profitieren und das nun verdiente Geld nicht wieder einem Abmahnverein in den Rachen werfen müssen. Um die Kontrolle dieser Organisationen kümmert sich regelmäßig und manchmal auch unauffällig und leise Ihr BVfK, der einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass es in den vergangenen zwei Jahren einen deutlichen Rückgang an Abmahnungen gegenüber BVfK-Mitgliedern zu verzeichnen gibt.

Dann auch das ist ein Teil unserer großen Aufgabe, die immer dem zentralen Ziel folgt:

 "Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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BVfK-Blitzumfrage zum Verkauf von Diesel-Fahrzeugen in Deutschland.

30 Sekunden um mitzuteilen, wie sich aus Sicht der BVfK-Händler der gegenwärtige Verkauf von Diesel-Fahrzeugen entwickelt. Die Umfrage ist anonym und dient lediglich statistischen Zwecken.

 - Lassen sich Dieselfahrzeuge in Deutschland noch verkaufen?

 - In welche Länder verkaufen Sie gebrauchte Dieselfahrzeuge?

>>> Hier geht´s zur Blitzumfrage: Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Danke für´s Mitwirken!

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BVfK-Digital

   

BVfK-Online-Shop -  BVfK-Verträge und Werbemittel jetzt sicher online kaufen

Die BVfK-Vertragsformulare sowie Werbemittel und Literatur können Sie jetzt sicher in unserem BVfK-Online-Shop einkaufen. Unser Online-Shop ist nun durch ein SSL-Zertifikat gesichert. Somit können sensible Daten nicht von Dritten ausgelesen werden. 

Ihr Mitgliedervorteil

Als BVfK-Mitglied erhalten Sie 10% Rabatt auf Ihren Warenkorb und haben zusätzlich die Möglichkeit ganz bequem per Rechnung zu bezahlen. 

Besuchen Sie unseren Online-Shop unter: >>>https://shop.bvfk.de/

Die BVfK-Verträge finden Sie in digitaler Form als kostenlose Downloads in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich.  >>> Zu den BVfK-Verträgen


Ihr BVfK-Mitgliederbereich -  Der schnellste Weg zur BVfK-Rechtsabteilung

Wussten Sie, dass Sie in Ihrem exklusiven BVfK-Mitgliederbereich neben vielen Vorteilsangeboten unserer Kooperationspartner, den FAQ's zum Autorecht auch einen direkten Kontakt zu unserer Rechtsabteilung finden? 

Ersteinschätzung

Eine Inklusivleistung, die von jedem BVfK-Mitglied in Anspruch genommen werden kann. Über den Button "Ersteinschätzung" können Sie ganz bequem über unser Onlineformular Ihr Anliegen an unsere Rechtsabteilung senden. Der Vorteil ist, dass alle relevanten Informationen so bereits von unseren Juristen gesichtet und verarbeitet werden können um Ihnen so eine möglichst genaue Ersteinschätzung geben zu können. So sparen Sie eine Menge Zeit, da das telefonische Herantasten an alle Relevanten Informationen ausbleibt.   

Noch nicht für den Mitgliederbereich unserer Webseite registriert?

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>>> Hier können Sie sich registrieren

Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages. 

Bei Fragen und Anregungen kontaktieren Sie mich einfach.

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Bundesverwaltungsgericht: "Grünes Licht für Dieselfahrverbote"

 

Bundesverwaltungsgericht: Deutsche Kommunen dürfen eigenständig Diesel-Fahrverbote verhängen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27.02.2018 entschieden, dass Dieselfahrverbote nach geltendem Recht zur Einhaltung der Luftreinhaltepläne grundsätzlich zulässig sind. Das Gericht schafft damit eine Grundlage für die Kommunen, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte zuvor die Städte Düsseldorf und Stuttgart verklagt, die sich trotz deutlich überschrittener Grenzwerte gegen ein Fahrverbot zur Wehr gesetzt haben. Die beklagten Städte und ihre Landesregierungen stehen nach Klagen der DUH nunmehr in der Pflicht, Fahrverbote ernsthaft zu prüfen.

Das Gericht hat Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten angeregt. Außerdem soll es Ausnahmeregelungen z.B. für Handwerker, Polizei und Feuerwehr geben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar „nur“ über die Städte Stuttgart und Düsseldorf verhandelt und entschieden. Bei dem Urteil dürfte es sich aber in gewisser Weise um eine Grundsatzentscheidung handeln. Demzufolge kann zukünftig jede Stadt in Deutschland, in der die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten werden, Fahrverbote verhängen.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Wir möchten an dieser Stelle klar stellen, dass das Bundesverwaltungsgericht kein generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge eingeführt hat. Bei der zugrunde liegenden Entscheidung ging es um die Frage, ob die Kommunen in Deutschland Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können. Dies bejahten die Richter mit der vorliegenden Entscheidung.

Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Entscheidung dürfte die Deutsche Umwelthilfe geleistet haben, die seit längerer Zeit versucht, das Recht auf bessere Luftqualität in vielen Städten durchzusetzen. Aus diesem Grund hatte sie in den vergangenen Jahren mehrere Klagen gegen einzelne Bundesländer zur Einhaltung der Luftreinhaltepläne eingereicht. Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen maßgeblich auf DUH-Klagen zurück.

Pauschale Fahrverbote dürften nach wie vor der falsche Ansatz, wenn überhaupt nur die Ultima Ratio sein.  Andere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erscheinen daher vorzugswürdig. Eine davon wäre z.B. die Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge auf die Euro-6-Norm, um so die Emissionen zu senken.

Seit Aufkommen des VW-Abgasskandals haben die Diskussionen um ein Diesel-Fahrverbot in deutschen Städten deutlich zugenommen. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche Verbote nunmehr möglich. Für weitere Informationen zu diesem Thema verweisen wir auf die BVfK-Pressemeldung vom 28.02.2018. (s.u.)

Moritz Groß

BVfK-Rechtsabteilung

 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-PRESSEMELDUNG zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten

Bonn, 28. Februar 2018

BVfK sieht keine zusätzlichen gravierenden Auswirkungen auf Wert und Nachfrage von Diesel-PKW.

BVfK rät zur Besonnenheit und warnt vor Panikverkäufen.

Für Millionen Autofahrer und einige zehntausend Kfz-Händler ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich unerfreulich. Allerdings sorgt es nach Ansicht des Bundesverbandes freier Kfz-Händler, BVfK auch in vielen Punkten für …Weiterlesen.

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BVfK-Signalisation den Mitgliederwünschen angepasst.

Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

Die BVfK-Signalisation wurde den Wünschen und Bedürfnissen der Mitglieder nach konkreterer Aussagekraft angepasst. So wird der Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

BVfK-Mitglieder sind Teil einer auf Qualität und gutes Image ausgerichteten Händlergemeinschaft, die klugerweise erkannt hat: „Image ist Ertragsfaktor - mit besserem Image erziele ich höhere Erträge!“

Auf dieser Grundlage arbeiten BVfK und seine Händler seit Jahren daran, dass das BVfK-Logo zu einem bekannten und vom Autokäufer bevorzugten Gütezeichen wurde.

Neben dem BVfK-Logo in seiner Mitgliederversion, findet sich daher bei Autoscout24 seit vielen Jahren neben den Angeboten unserer Mitglieder, wie auch als Auswahlkriterium ein spezielles Gütezeichen.

Wir haben diese Signalisation nun auch unter Berücksichtigung der Anregungen unseres Partnerverbandes WETTBEWERBSZENTRALE umgestaltet.

Es trägt jetzt die prägnante Aussage: „BVfK-Händlerqualität“ und wird durch den Zusatz „Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK“ ergänzt.

Verwenden Sie dieses Signet nicht nur bei Ihren Werbeauftritten, sondern auch auf Ihrem Briefpapier als Gütezeichen für Zuverlässigkeit und Seriosität. Lassen Sie auf Ihrer Website einen Link zur BVfK-Homepage setzen, damit Ihre Kundschaft das notwendige Vertrauen gewinnt und verschaffen Sie sich wie auch mit Hilfe des BVfK-Mitgliedsschilds und der BVfK-Fahnen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Autoscout24 hat die Änderungen bereits übernommen.

Tipp: Zur Verbesserung der Preisbewertung nicht vergessen, auch bei "Garantie" ein Häkchen zu setzen. Dies gilt auch, wenn die im BVfK-Regelwerk definierte Mindesgarantie gewährt wird.

Das neue Signet kann bei Bedarf auch in besserer Auflösung geliefert werden.

Die bisherigen Varianten der BVfK-Qualitäts-Signalisation verlieren ab sofort ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Rückfragen gerne an s.allinger@bvfk.de

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BVfK-Terminkalender:

 

21. - 25. März 2018 - 30. Techno-Classica Essen

Am 21. März öffnet  wieder die Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Clubtreff in Essen Ihre Pforten. Der BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier steht BVfK-Mitgliedern für Gespräche, Erfahrungsaustausch oder Fragen gerne  zur Verfügung. Treffen mit Wolfgang Schreier (Terminabstimmung: 0151/42526077) finden regelmäßig auf dem Stand des BVfK-Partners DEUVET-Stand statt, wo "Oldtimer-Infizierte" im Übrigen auch sonst regelmäßig fachkundige Experten, wie etwa BVfK-Vertragsanwalt und DEUVET-Vizepräsident Dr. Götz Knoop zum Plausch rund ums heilige und rostende Blechle treffen können. >>> Techno-Classica Essen   >>> http://deuvet.de/

 

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

Alljährlich ist es das Ziel des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGES, auf dem Gebiet des Autorechts einen kompetenten Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, aktuelle Rechtsentwicklungen und Problemfelder aufzuzeigen, Lösungsmodelle zu entwickeln und praktische Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Das auf das Autorecht fokussierte Themenspektrum umfasst außer den zivilrechtlichen Problemen zum Autokauf und den damit einhergehenden Finanzierungs- und Leasinggeschäften vor allem auch Rechtsfragen zum Verbraucherschutz. >>Jetzt für den 11. Deutschen Autorechtstag anmelden<<  und Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder sichern.


5. - 6. Mai 2018 - 12. Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

Verpassen Sie nicht, wenn die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannenden Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen, für welches der Kapitän des BVfK-Schiffs wieder einmal den bestmöglichen Kurs steuern wird. Es gilt: Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress geht es hier >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018

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